Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0256

2013/21/0256Supreme Administrative CourtMay 22, 2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete Eintritt und Umfang der Rechtswirkungen von Entscheidungen nach AVG §68 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0256

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:2013210256.X00

Spruch

Der bekämpfte Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt 1.; Zurückweisung eines Antrages auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes nach § 68 Abs. 1 AVG) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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