2013/21/0202•Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0202
Dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich wird aufgetragen, das Erkenntnis in der oben angeführten Angelegenheit binnen sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung nachzuholen.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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