Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0138

2013/21/0138Supreme Administrative CourtMar 19, 2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0138

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:2013210138.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Administrativbeschwerde abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben. Im Übrigen (also hinsichtlich des Fortsetzungsanspruchs gemäß § 83 Abs. 4 Fremdenpolizeigesetz 2005) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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