Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0726

2013/17/0726Supreme Administrative CourtMar 13, 2014

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0726

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.2014

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Behandlung der Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Beschlagnahme des Glücksspielgerätes "Music Changer Fun" (Gerätenummer 8) richtet, abgelehnt.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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