2013/17/0645•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0645
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 und der Marktgemeinde Gols in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren des Landes Burgenland wird abgewiesen.
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