Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0614

2013/17/0614Supreme Administrative CourtJan 14, 2014

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0614

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.01.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben, als damit die Beschlagnahme des Glücksspielgerätes mit der FA Kennung 5 ausgesprochen wurde.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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