Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0481

2013/17/0481Supreme Administrative CourtDec 20, 2013

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0481

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit die Berufung der beschwerdeführenden Partei als unbegründet abgewiesen wird, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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