2013/17/0386•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0386
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat jeder mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.