2013/17/0132•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0132
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Glücksspielgeräte mit den FA-Nummern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 13 und 21 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
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