2013/15/0162•Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0162
2013/15/0162Supreme Administrative CourtMay 28, 2015
Sachverhalt Beweiswürdigung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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