Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0241

2013/11/0241Supreme Administrative CourtSep 23, 2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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