2013/11/0138•Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0138
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Bewilligung zur Errichtung eines Umbaus des Zahnambulatoriums Krems erteilt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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