2013/11/0070•Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0070
2013/11/0070Supreme Administrative CourtJan 27, 2014
Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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