Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0173

2013/10/0173Supreme Administrative CourtNov 25, 2015

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0173

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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