Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0128

2013/10/0128Supreme Administrative CourtAug 9, 2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.08.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Zweitbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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