2013/10/0094•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0094
2013/10/0094Supreme Administrative CourtOct 22, 2013
Auslegung Diverses VwRallg3/5
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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