Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0006

2013/10/0006Supreme Administrative CourtNov 20, 2013

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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