2013/09/0063•Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0063
2013/09/0063Supreme Administrative CourtSep 5, 2013
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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