Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0005

2013/09/0005Supreme Administrative CourtSep 5, 2013

Regest

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Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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