Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0023

2013/08/0023Supreme Administrative CourtDec 17, 2014

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Rückforderung des unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes in der Höhe von EUR 4.970,43 ausgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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