2013/07/0170•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0170
2013/07/0170Supreme Administrative CourtMar 31, 2016
Verfahrensbestimmungen Allgemein Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung Wasserrecht
Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin und des Zweitbeschwerdeführers wird abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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