Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0118

2013/06/0118Supreme Administrative CourtSep 30, 2015

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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