2013/06/0011•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0011
2013/06/0011Supreme Administrative CourtAug 12, 2014
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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