Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0138

2013/05/0138Supreme Administrative CourtNov 18, 2014

Regest

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0138

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.2014

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Die Beschwerde des Zweit-, Dritt- und Viertbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.

und

2. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.