2013/05/0102•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0102
2013/05/0102Supreme Administrative CourtMar 5, 2014
Planung Widmung BauRallg3 Auslegung Diverses VwRallg3/5
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.221,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.