2013/04/0096•Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0096
Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag wird eingestellt.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.