Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0058

2013/04/0058Supreme Administrative CourtSep 17, 2014

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.2014

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin haben der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 334,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.