Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0117

2013/03/0117Supreme Administrative CourtFeb 28, 2014

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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