2013/03/0113•Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0113
2013/03/0113Supreme Administrative CourtMay 5, 2014
Jagdschaden Wildschaden Schadensverhütung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.