Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0005

2013/03/0005Supreme Administrative CourtNov 27, 2014

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2014

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.