2013/02/0276•Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0276
2013/02/0276Supreme Administrative CourtOct 10, 2014
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Kärnten hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.