Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0039

2013/02/0039Supreme Administrative CourtDec 20, 2013

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2013

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.