Verwaltungsgerichtshof 2013/01/0012

2013/01/0012Supreme Administrative CourtNov 28, 2014

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/01/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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