2012/21/0211•Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0211
2012/21/0211Supreme Administrative CourtDec 13, 2012
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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