2012/21/0014•Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0014
2012/21/0014Supreme Administrative CourtMar 20, 2012
Besondere Rechtsgebiete Ermessen Ermessen VwRallg8
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.