2012/12/0054•Verwaltungsgerichtshof 2012/12/0054
2012/12/0054Supreme Administrative CourtSep 16, 2013
Auslegung Diverses VwRallg3/5
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.