2012/11/0002•Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0002
2012/11/0002Supreme Administrative CourtJul 8, 2015
Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren wird eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.