Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0151

2012/10/0151Supreme Administrative CourtNov 5, 2014

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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