2012/10/0107•Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0107
2012/10/0107Supreme Administrative CourtJun 24, 2015
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchpunkt c) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.