2012/10/0060•Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0060
2012/10/0060Supreme Administrative CourtApr 25, 2014
Allgemein Parteiengehör
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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