2012/09/0051•Verwaltungsgerichtshof 2012/09/0051
2012/09/0051Supreme Administrative CourtNov 12, 2013
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Bescheidbegriff Bescheidcharakter Diverses Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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