2012/08/0186•Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0186
Der Beschwerde wird Folge gegeben.
Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird dahin abgeändert, dass er zu lauten hat: "Der Einspruch wird zurückgewiesen".
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.