Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0288

2012/07/0288Supreme Administrative CourtOct 23, 2014

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0288

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.