2012/07/0022•Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0022
2012/07/0022Supreme Administrative CourtOct 29, 2015
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die erst- und zweitbeschwerdeführenden Parteien (Zl. 2012/07/0022) sowie der Drittbeschwerdeführer (Zl. 2011/07/0024) haben dem Bund jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 581,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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