Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0095

2012/05/0095Supreme Administrative CourtNov 18, 2014

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinen Spruchpunkten 2. und 3. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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