2012/04/0146•Verwaltungsgerichtshof 2012/04/0146
2012/04/0146Supreme Administrative CourtSep 11, 2013
Ermessen VwRallg8 Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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