Verwaltungsgerichtshof 2012/04/0065

2012/04/0065Supreme Administrative CourtOct 27, 2014

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2012/04/0065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.2014

Spruch

Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid in seinen Spruchpunkten 1. und 3. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

In ihrem Anfechtungsumfang betreffend Spruchpunkt 2. wird die Beschwerde abgewiesen.

Das Land Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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