Verwaltungsgerichtshof 2012/03/0118

2012/03/0118Supreme Administrative CourtMar 26, 2014

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2012/03/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird dahin abgeändert, dass das erstinstanzliche Straferkenntnis behoben und das Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin eingestellt wird.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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