Verwaltungsgerichtshof 2012/01/0131

2012/01/0131Supreme Administrative CourtFeb 25, 2014

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2012/01/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2014

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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