2011/23/0176•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0176
2011/23/0176Supreme Administrative CourtMar 29, 2012
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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